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Zusammenlegung von Feuerwehren & Einfrieren der Daten in Florix Hessen

Hinweis

Für die Zusammenlegung von Feuerwehren mit den erforderlichen Änderungen am Kennungsbaum sowie das Einfrieren der Daten wurden zwischen der Firma Dräger und der verantwortlichen Personen folgende Festlegungen getroffen.

Zusammenlegung von Feuerwehren

Für die Zusammenlegung von Feuerwehren wird vom Florix-Ansprechpartner/in ein Trackerpunkt als Feature-Wunsch angelegt. Folgende Angaben werden benötigt und die nachstehenden Hinweise müssen beachtet werden.

Erforderliche Angaben

  • Datum der Zusammenlegung: Der Trackereintrag muss mindestens 8 Wochen vorher erfolgen.

  • Neuer Feuerwehrname: Auf Grundlage der Feuerwehrsatzung wird im Kennungsbaum eine neue Feuerwehr mit einer weiteren Feuerwehr-Kennung angelegt.

  • Alte Feuerwehrnamen: Bei Bedarf können die bestehenden Feuerwehren mit ihren Feuerwehr-Kennungen für die Feuerwehrvereine bestehen bleiben. In diesem Fall müssen die Strukturdaten von der Feuerwehr selbst angepasst werden.

  • Zusammenführen der Daten: Es können nur ALLE Daten aus den Modulen Personen (auch Feuerwehrverein), Technik, Berichte, Adressen und Benutzer der bisherigen Feuerwehren in die neue Feuerwehr zusammengeführt werden.

  • Kein Zusammenführen der Daten: Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Stadt/Gemeinde (auf Stadt-/Gemeindeebene) selbst die Organisationskennungen von Personen, Technik, Berichten usw. ändert. Dazu muss die Zielkennung im System angelegt sein.

Wichtige Hinweise

Wichtiger Hinweis

Bei der Zusammenführung erfolgen keine Plausibilitätsprüfungen. Somit können unter Umständen Personalnummern, Identifikationen und Berichtsnummern doppelt vorhanden sein.

  • Wenn Personen „Mitglied in zwei Feuerwehren" in den beiden einzelnen Feuerwehren hatten, müssen diese vor der Zusammenführung aufgelöst werden.
  • Falls die Feuerwehr an der Kopplung zur Drägerware.Werkstattsoftware teilnimmt, müssen weitere Einstellungen auch auf Werkstattseite beachtet werden.
  • Zusammenlegungen von Feuerwehren werden jeweils ab dem 01.01. bis zum statistischen Einfrieren der Daten nicht durchgeführt. Damit ist sichergestellt, dass beim Einfrieren immer die Strukturdaten des jeweiligen Vorjahres verwendet werden. Das bedeutet, dass noch ca. zwei Monate mit der alten Struktur gearbeitet werden muss, wenn eine Zusammenlegung offiziell zum 01.01. eines Jahres erfolgt.

Kosten

Für die Anpassungen am Kennungsbaum entstehen einmalige Kosten. Diese können dem „FLORIX Hessen Info – Allgemeine Informationen" entnommen werden.

Zeitplan für das Einfrieren der Daten

Die Daten werden zum 1. März für das Vorjahr eingefroren. Für die Überprüfungen auf der Stadt-/Gemeindeebene, Landkreisebene und durch die Regierungspräsidien wurde folgender Zeitplan abgestimmt und festgelegt:

ZeitraumAufgabe
bis 31.01.Eingabe der Daten durch die Feuerwehren
01.02. – 15.02.Plausibilitätsprüfung durch die Landkreise, ggf. erforderliche Korrekturen und Ergänzungen durch die Feuerwehren
16.02. – 28.02.Plausibilitätsprüfung durch die Regierungspräsidien
28.02.Fertigstellung
01.03.Einfrieren der Daten für die Auswertungen und Statistiken